Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB – Agentur) Kemnitzer GmbH, Mailänder Platz 19, 70173 Stuttgart (nachfolgend: Anbieter) § 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Kemnitzer GmbH – nachstehend „OMDF“ genannt – und ihren Kunden. (2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. (3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht. (4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung. § 2 Vertragsgegenstand (1) OMDF erbringt Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Online Marketing, Werbeschaltung und professioneller Texterstellung. In diesem Rahmen verpflichtet sich OMDF nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder zur Herstellung eines Werks, es sei denn, OMDF bietet dies im Angebot ausdrücklich an. OMDF steht für One Million Dollar Funnel. Bei „One Million Dollar Funnel“ handelt es sich um unser Produkt, nicht um eine Erfolgs- oder Umsatzzusage. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Zusammenarbeit kein konkretes Ergebnis (z. B. Leadanzahl, Umsatzhöhe, Klickrate etc.) garantiert werden kann. Ziel ist eine saubere und professionelle Umsetzung der vereinbarten Leistungen. (2) Der Umfang der durch OMDF geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot von OMDF, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich. (3) OMDF verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dem Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen. (4) OMDF kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht. (5) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Verschiebung ist nur möglich, wenn sie mindestens 48 Stunden vor dem Termin in Textform beantragt wird. Bei kurzfristiger Absage ist der Anbieter berechtigt, den Termin voll zu berechnen. (6) Zusätzliche Kosten, die durch externe Dienstleistungen entstehen, wie Lizenzen für Bildmaterial oder Übersetzungen, sind vom Kunden zu tragen. Gleiches gilt für Werbekosten, Kosten für Werbekampagnen und Softwaretools sowie zusätzliche Programmierleistungen, die der Kunde im Zuge der Verwendung der gelieferten Inhalte einsetzt. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf. § 3 Vertragsschluss (1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen. (2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Die Aufzeichnung erfolgt nur mit Einwilligung des Kunden, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden. (3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet. § 4 Vergütung, Aufrechnung (1) Die Höhe der vom Auftraggeber geschuldeten Vergütung ist im Angebot von OMDF angegeben. Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. (2) Ist ein Pauschalpreis vereinbart, werden Zusatzaufwände gesondert berechnet. (3) OMDF kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der geschuldeten Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. (4) Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner. § 5 Zahlung, Rechnung (1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung zu den festgelegten Terminen fällig; sofern monatliche Leistungen gebucht werden, ist die Zahlung hierfür im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig. Die vorstehenden Regelungen gelten nur, wenn keine abweichenden Regelungen im Angebot enthalten sind. (2) Ist die Zahlung der Rechnungsforderungen per Lastschrifteinzug vereinbart, gilt dies für alle Forderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in den AGB). Die Ankündigung der Kontobelastung beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien. (3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu erstatten. Sofern der Anbieter keine höheren Kosten nachweist, sind die Rücklastschriftkosten auf einen Betrag von 8,00 Euro begrenzt. (4) OMDF kann sich zur Zahlungsabwicklung externer Zahlungsdienstleister bedienen, sowie Dritte beauftragen, für sie auch den Vertrag mit dem Auftraggeber im eigenen Namen abzuschließen. Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlart-Anbieters, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich sind. Der Auftraggeber kann die Begleichung über andere Zahlungsweisen nur beanspruchen, wenn es ausdrücklich vereinbart ist. (5) Bei Nichtzahlung schuldet der Auftraggeber OMDF auch ohne gesonderte Mahnung spätestens ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. (6) Gegen den Honoraranspruch und den Aufwendungsersatzanspruch kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären. (7) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Auftraggeber unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Auftraggeber verpflichtet, OMDF Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsart-Anbieters zu leisten, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Auftraggeber kein Verschulden trifft. § 6 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers (1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Mitwirkung bei der Vertragsabwicklung erforderlich und von zentraler Bedeutung für den Nutzen ist, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde trifft ferner ohne Zögern alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, holt nötige Zustimmungen unverzüglich ein und benachrichtigt den Anbieter hierüber umgehend. (2) Insbesondere treffen den Kunden folgende Mitwirkungspflichten: Zugänge für Werbekonten, CRM oder sonstige für OMDF relevante Software (Websites, Domain-Hosting-Anbieter) zur Verfügung stellen, pünktliches Erscheinen zu Terminen wie Jour Fixes, Marketing-Interviews, telefonische Kontaktaufnahme der generierten Kontakte nach den von OMDF zur Verfügung gestellten Telefon-Skripten, Werbebudget zur Verfügung stellen, Liste über die Bestandskunden zur Verfügung stellen. (3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer entgeltlich um (jeweils) diesen Zeitraum. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt. (4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich. (5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist verpflichtet den Zugriff auf seine technischen Systeme dauerhaft zu überwachen. (6) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Inhalte innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang zu prüfen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen. Eine Korrekturschleife ist in der Leistung inbegriffen, ab der zweiten Korrekturschleife ist die Tätigkeit gesondert zu vergüten. Dies gilt ebenso bei nachträglichen Änderungen. § 7 Zurückbehaltungsrecht, Verzug (1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. (2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil zugefügt würde. § 8 Verhalten und Rücksichtnahme (1) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. (2) Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen. § 9 Haftung (1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. (2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter die Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). (3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unzulässige Inhalte entstehen, sofern der Kunde diese ohne rechtliche Prüfung veröffentlicht. Der Anbieter garantiert nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Inhalte. OMDF haftet nicht für Umsatzausfälle durch Sperrungen von den Werbeplattformen (z. B. Meta) es sei denn, dass OMDF sie zu vertreten hat. (4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. (5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn. (6) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit der erstellten Inhalte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf das Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht oder Urheberrecht vor dem Einsatz der Inhalte. Eine rechtliche oder inhaltliche Prüfung durch den Anbieter erfolgt nicht. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Inhalte durch Künstliche Intelligenz (KI) oder andere Tools weiterverarbeiten lässt. Der Kunde stellt sicher, dass er dem Anbieter nur rechtlich einwandfreie Vorlagen, Materialien und Informationen zur Verfügung stellt. Er stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechten durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder die Veröffentlichung der Inhalte entstehen. § 10 Abwerbeverbot Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrages keine Mitarbeiter von OMDF sowie etwaiger Subunternehmer von OMDF aktiv abzuwerben oder dies zu versuchen oder versuchen zu lassen.
§ 11 Verjährung Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen OMDF verjähren nach zwei Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn OMDF Vorsatz zur Last fällt.
§ 12 Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz (1) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, erhält OMDF einen Anteil der Vergütung, der dem Umfang der bis zur Beendigung des Auftrags durch OMDF geleisteten Tätigkeit entspricht. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat OMDF zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90 % der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen. (2) Ist der Auftraggeber bei Dauerschuldverhältnissen oder Ratenzahlungen mit mehr als einer fälligen Rate in Verzug, kann OMDF den Vertrag außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen. OMDF ist in diesem Fall berechtigt, einen Betrag in Höhe der gesamten Vergütung, die ansonsten bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig werden würde, als Schadensersatz geltend zu machen. (3) OMDF ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten verletzt, erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht erbringt, gegen Geheimhaltungs- oder Nutzungsbestimmungen verstößt, sich trotz Mahnung und Nachfristsetzung im Zahlungsverzug befindet, rechtswidrige Inhalte fordert oder die Zusammenarbeit trotz Abmahnung erheblich beeinträchtigt. Einer Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese aufgrund der Schwere des Verstoßes entbehrlich ist. OMDF ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag aus berechtigtem Interesse mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn betriebliche, organisatorische oder personelle Gründe einer Fortsetzung des Vertrags entgegenstehen oder die vertragsgemäße Leistungserbringung ohne Verschulden von OMDF unmöglich oder unzumutbar wird. Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwendungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten. § 13 Vertragslaufzeit, Kündigung (1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich. (2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. (3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich. (4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen. (5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform. (6) Erteilt der Auftraggeber OMDF vor Ablauf der Vertragslaufzeit einen weiteren Auftrag über andere Leistungen, verlängert sich die Mindestlaufzeit des ersten Vertrages bis zum Ende des weiteren Auftrages, so dass die Laufzeiten parallel enden, wenn sie sich nicht verlängern. (7) Nach dem Ende der Zusammenarbeit oder wenn OMDF dem Auftraggeber schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mitteilt, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung von OMDF schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt. (8) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. § 14 Urheberrecht (1) Alle vom Anbieter erstellten Inhalte und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält nach Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang. Eine Weitergabe, Verwertung oder Bearbeitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Der Anbieter ist berechtigt, identische oder ähnliche Inhalte auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen wurde. Auch im Falle von Branchen- oder Produktähnlichkeit ist der Anbieter zur mehrfachen Verwertung berechtigt. Eine Exklusivität der Inhalte wird nicht gewährt. Der Anbieter haftet nicht für wettbewerbsrechtliche Kollisionen aufgrund der Mehrfachverwendung, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (2) Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind. (3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt. (4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können. (5) Der Rechtserwerb gemäß vorstehendem Absatz (2) ist aufschiebend bedingt durch die Begleichung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung; im Falle von Ratenzahlung daher mit der letzten Rate. (6) Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und, soweit sich dies aus dem Vertrag ergibt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. (7) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die an OMDF überlassenen Materialien (z.B. Fotos, Videos und Texte) frei von Rechten Dritter sind und alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Auftraggeber stellt OMDF insoweit von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte frei, einschließlich der Erstattung notwendiger Kosten der Rechtsverteidigung. (8) Konzipiert und erstellt OMDF einen Funnel, so wird dessen Funktion nur während der Vertragslaufzeit geschuldet. Insbesondere ist OMDF nicht verpflichtet, für das Funktionieren des Funnels erforderliche Leistungen Dritter (z. B. SaaS-Tools, technische Plattform, Hoster), die dem Kunden über ihn bereitgestellt wurden (z. B. über eine Agenturlizenz), nach Vertragsende weiter zu gewähren. Der Kunde hat dann selbst für den Erwerb der benötigten Lizenz und deren Anbindung im Anschluss an das Vertragsende Sorge zu tragen. § 15 Unterlagen des Auftraggebers (1) OMDF ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen. (2) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten. (3) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen. (4) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart. (5) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt. § 16 Vertraulichkeit und Äußerungen (1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit durch OMDF bereitgestellten Inhalte, Strategien, Konzepte, Systeme, Methoden, Funnels, Werbeanzeigen, Skripte, Vorlagen, Arbeitsweisen, Prozesse, Checklisten oder sonstige vertrauliche Informationen, unabhängig von ihrer Form, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder für Wettbewerber, Coaches, Berater oder sonstige Marktteilnehmer zugänglich zu machen. Eine Weitergabe oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist ausschließlich mit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von OMDF zulässig. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus. (3) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Social Media-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt. (4) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seines Logos als Referenz zu nennen und anonymisierte Auszüge der erstellten Inhalte für Werbezwecke zu nutzen, sofern der Kunde nicht in Textform vor Vertragsschluss widerspricht. (5) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers. (5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen. § 17 Elektronische Kommunikation, Datensicherheit (1) Die Kommunikation zwischen OMDF und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber OMDF entsprechend in Textform informieren. (2) OMDF ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch OMDF ausdrücklich einverstanden. (3) Der Auftraggeber versichert, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere der DSGVO und des BDSG) einzuhalten. (4) Der Kunde stellt OMDF von der Haftung wegen datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen der Vertragserfüllung frei, es sei denn, OMDF hat diese Verstöße zu vertreten.
§ 18 Schlussbestimmungen (1) Von diesen AGB abweichende Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen sowie sonstige Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von OMDF bestätigt wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben stets Vorrang vor diesen AGB. (2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen OMDF und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (3) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Vereinbarungen der Sitz von OMDF. OMDF kann allerdings den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz verklagen. Vorstehendes gilt nicht, wenn eine andere – gesetzlich zwingend vorgeschriebene – ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit besteht. Stand 01.11.2025
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